Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von AQUA TURICUM

1. Angebote

Die von AQUA TURICUM erstellten Angebote sind freibleibend.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag ist gültig nach schriftlicher Bestätigung von AQUA TURICUM. 

AQUA TURICUM-Kunden anerkennen mir der Auftragserteilung die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Umfang

Die Auftragsbestätigung beschriebt den Umfang und Ausführung der Lieferung. Nicht aufgeführte Materialien und Dienstleistungen werden gesondert verrechnet.

4. Technische Unterlagen

Sämtliche technische Unterlagen wie Zeichnungen, Massskizzen, Anschluss-Schemata (inkl. elektrische), die auf Kundenwunsch hergestellt werden, werden verrechnet, sofern sie nicht zu einer Bestellung führen.

Weiter sind technische Unterlagen wie Beschreibungen, Zeichnungen und Ähnliche nur annähernd massgebend es sei denn, sie sind ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Allfällige Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

5. Vorschriften

Sind am Erfüllungsort anderweitig gesetzliche, behördliche oder vertragliche Vorschriften zu beachten, sind AQUA TURICUM-Kunden verpflichtet AQUA TURICUM über diese zu informieren. 

6. Preise

Es gelten die Preise gemäss der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, Netto exkl. Mehrwertsteuer und Lieferkosten. Weitere Kosten für Lieferungen ins Ausland, wie z.B. Zoll oder Frachtkosten, gehen zu Lasten des Empfängers. 

Preisanpassungen nach Vertragsabschluss erfolgen soweit;

  1. diese im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbart sind,
  2. im Fall einer unvorhersehbaren kurzfristigen Steigerung von Materialkosten,
  3. der Umfang der Lieferung oder Leistung verändert wurde
  4. bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten
  5. bei Änderungen von öffentlichen Abgaben (Zölle, Mehrwertsteuersätze, o.ä.)

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurden, sind Rechnungen von AQUA TURICUM innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.

Teillieferungen werden verrechnet und sind entsprechend der Zahlungsbedingungen zu begleichen.

Sonderanfertigungen, wie z.B. massgeschneiderte Druckerhöhungsanlagen oder spezielle Behälter, sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, gegen Vorauskasse zu begleichen.

AQUA TURICUM behält sich das Recht vor Bestellungen von Neukunden oder in speziellen Fällen, wie z.B. ausstehender Rechnungen vorhergehender Lieferungen, Aufträge erst nach Vorauskasse zu liefern.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferumfang bliebt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AQUA TURICUM. 

9. Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung seitens AQUA TURICUM, diese nicht als fehlerhaft gerügt wird und sobald die bei der Bestellung zu erbringenden Leistungen und Sicherheiten geleistet, sowie technische Details geklärt wurden. 

Die angegebene Lieferfrist gilt als ungefähr und wird nach Möglichkeit eingehalten.

Die Lieferfrist kann angemessen verlängert werden:

  1. wenn der Besteller/die Bestellerin die notwendigen Angaben nachträglich ändert
  2. wenn Hindernisse auftretet, die torz aller gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden können: höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Unfälle, verspätete oder mangelhafte Zulieferung von Rohmaterialien, behördliche oder sonstige Massnahmen Transporthindernisse oder Naturereignisse
  3. wenn der Besteller/die Bestellerin mit den durch ihn/sie auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung im Verzug ist. Insbesondere wenn die Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten werden

10. Lieferkonditionen & Transport

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes definiert wurde, erfolgt der Versand auf Rechnung des AQUA-TURICUM-Kunden an die angegebene Rechnungsadresse.

Besondere Wünsche in Bezug auf Versand und Zusatzversicherungen sind AQUA TURICUM anlässlich der Bestellung schriftlich bekanntzugeben. Im Falle eines Express- oder Kurierversands werden dem AQUA-TURICUM-Kunden zusätzlich zu den ordentlich anfallenden Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Der Transport von Produkten erfolgt auf Rechnung und Gefahr des AQUA TURICUm-Kunden. Die LSVA oder ähnliche Gebühren werden mit einem pauschalen Prozentsatz vom Warenwert an den AQUA TURICUM-Kunden weiterverrechnet. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport, sowie Transportschäden, sind vom AQUA TURICUM-Kunden unverzüglich nach Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente schriftlich zu melden.

Transportkosten für Pumpen und Zubehör:

Auftragswert CHFZuschlag CHF
< 800.0020.00
< 3’000.0030.00
< 6’000.0040.00
< 10’000.0050.00
< 25’000.0060.00
< 50’000.0075.00
< 100’000.00125.00
> 100’000.00a.A.

Die LSVA wird mit 1,9 % vom Nettowert verrechnet.

Expresskosten unter 30 kg werden mit einem Zuschlag von 60.00 CHF verrechnet. Expresslieferung mit einem Gewicht > 30 kg auf Anfrage.

Lieferungen für Pumpenschächt oder ähnliche Behälter, werden je nach Gewicht und Ausführungsort individuell verrechnet.

11. Prüfung, Abnahme und Inbetriebsetzung

Der Besteller hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Mängel zu prüfen und diese umgehend bei AQUA TURICUM zu melden.
Die Inbetriebnahme und Funktionskontrolle der Produkte sind i.d.R. nicht im Preis inbegriffen, können jedoch separat angefordert werden. Die Kosten dafür trägt der AQUA TURICUM-Kunde.

12. Gewährleistung

Die Gewährleistung der durch AQUA TURICUM gelieferten Produkte beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 24 Monate ab Lieferdatum. 

Weitere Rechte des Kunden wie Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind;

  • Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften und ungeeigneter Betriebsmittel
  • Schäden infolge unsachgemässem Einsatz und daraus resultierende Folgeschäden wie Kavitation, Korrosion, Wasserschläge, Einfrierung, Abnutzung durch abrasive Medien, wie z.B. sandhaltiges oder verunreinigtes Wasser und Abwasser, sowie elektrische, elektrolytische und chemische Einflüsse
  • Bei Lieferungen/Produkten bei welchen Änderungen oder Reparaturen ohne Absprache mit AQUA TURICUM vorgenommen wurden
  • Wenn AQUA TURICUM-Kunden nach Auftreten eines Schadens keine geeigneten Abwehrmassnahmen treffen. Sie sind in jedem Fall zur Schadensminderung verpflichtet
  • Occasionsgeräte

13. Haftung

AQUA TURICUM verpflichtet sich die Lieferung vertragsgemäss durchzuführen und die Gewährleistungspflicht zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber 

Die Haftung für mangelhafte Waren und Dienstleistungen gilt in jedem Fall nur für Mängel, die nachweislich infolge eines vor oder bei Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere Fabrikations- oder Materialfehlers, auftreten, und nur bei Produkten, die durch eine durch den schweizerisch-liechtensteinischen Gebäudetechnikverband (suissetec) zertifizierten oder einer von AQUA TURICUM anerkannten Fachperson installiert und in Betrieb genommen wurden.

Schadenersatzansprüche von AQUA TURICUM-Kunden gegenüber AQUA TURICUM (außerhalb der Mängelhaftung für gelieferte Produkte) für Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn und andere indirekte Schäden bestehen nur, wenn diese Schäden von AQUA TURICUM vorsätzlich und grobfahrlässig verursacht wurden.

14. Annulierung, Retouren und Lagerung

Annullierungen sind nur im gegenseitigen Einverständnis möglich.

Speziell angefertigte Artikel können in keinem Fall annulliert werden. Vom Besteller/Bestellerin verlangte Änderungen, sowie zusätzliches Material und Arbeitsaufwand werden nach Aufwand verrechnet.

AQUA TURICUM ist nicht zur Rücknahme mangelfreier Ware verpflichtet; sie steht in freiem Ermessen und bedarf der schriftlichen Zustimmung.

Für die Einlagerung von Produkten und die damit verbundenen Umtriebe werden verrechnet und geschieht auf Gefahr des Bestellers/der Bestellerin. 

Ware, die nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist auf Wunsch des AQUA TURICUM-Kunden nicht ausgeliefert werden kann, wird berechnet.

15. Rücktrittsrecht des Verkäufers nach OR 214

Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer das Recht ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten.

Er hat jedoch dem Besteller, wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will, sofort 

Anzeige zu machen.

Ist der Kaufgegenstand vor der Zahlung in den Besitz des Bestellers übergegangen, so hat der Verkäufer ausdrücklich das Recht wegen Verzuges des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten und die 

übergebene Sache zurückzufordern.

16. Datenschutz

Im Rahmen der Auftragsabwicklung und Zusammenarbeit mit kommerziellen Partnern ist AQUA TURICUM berechtigt, die benötigten personenbezogenen Daten der AnsprechpartnerInnen von AQUA TURICUM für alle mit der Vertragserfüllung zusammenhängende Zwecke zu erheben und zu bearbeiten, insbesondere;

  • zur Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung,
  • zur Adressvalidierung
  • zur Verhinderung unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsabschluss)
  • zur Rechnungsstellung,
  • zu Inkassozwecken,
  • für Bonitäts- und Kreditwürdigkleitsprüfung und
  • zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von AUQA TURICUM Produkten und Dienstleistungen

Es werden lediglich die persönliche Daten (e-Mail, Adressen, Namen, Anschriften, usw.) erhoben, die AQUA TURICUM-Kunden zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur intern verwendet und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.

AQUA TURICUM-Kunden haben das Recht jederzeit kostenlos Auskunft über die die gespeicherten Daten zu erhalten oder deren Löschung zu verlangen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen AQUA TURICUM und AQUA TURICUM-Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von AQUA TURICUM.